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3 KfW-Effizienzhaus-Standards werden gefördert:
KfW - Effizienzhaus 70
Der Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 wird erreicht, wenn der Energiebedarf nur 70 %
des gesetzlich vorgeschriebenen Wertes beträgt. Ab dem 01.07.2010 ist das Effizienzhaus 70 der förderfähige Mindeststandard für Neubauten.
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der
errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
KfW - Effizienzhaus 55 oder Passivhaus
KfW - Effizienzhaus 40
Kompetente Beratung und Erstellung der ge- forderten Nachweise für die Förderung durch
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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